Insolvenz vermeiden: Schnell & Einfach
GmbH Übernahme
- Marktgerechte Exit-Strategie
- Rechtssicher und individuell
- Bei drohender Insolvenz
- Notarielle beglaubigt
- Schnell und diskret
GmbH Ankauf
- Vermittlung der GmbH an Käufer
- Wechsel von Geschäftsführer
- Wechsel von Gesellschafter
- Sitzverlagerung
- Änderung von Gesellschaftsnamen
GmbH Löschen
- Für nicht mehr benötigte Firmen
- Umwandlung der Rechtsform
- GmbH Verkauf als Mantel
- In wenigen Tagen aus dem Handelsregister
GmbH Insolvenz
Warum Sie bei einer drohenden GmbH Insolvenz uns vertrauen sollten
Als Beratungsfirma für Unternehmensverkäufe, haben sich die Firmenbestatter auf die Unterstützung von Firmen in finanziellen Schwierigkeiten und Unternehmen die ihre Geschäftstätigkeit einstellen möchten spezialisiert.
Durch unsere Zusammenarbeit mit einer Vielzahl an Rechts- und Steuerberatern können wir mit unseren Mandanten bei einer drohenden GmbH Insolvenz oft noch alternative Lösungskonzepte erarbeiten.
Mangelnde Liquidität
- Ihrem Unternehmen fehlen die liquiden Mittel um den Verbindlichkeiten nachzukommen.
Verschuldung
- Die Verbindlichkeiten haben Überhand genommen lassen sich nicht mehr zurückzahlen.
Zahlungsunfähigkeit
- Fehlende Aufträge und nicht zahlende Kunden haben Ihr Unternehmen in die Krise geführt. Aber all das muss keine Insolvenz bedeuten!
Bei drohender GmbH Insolvenz zählt schnelles Handeln
Wenn eine GmbH in eine finanzielle Schieflage gerät und das Thema GmbH Insolvenz aufkommt, ist schnelles und durchdachtes Handeln gefragt. Denn sobald Zahlungsunfähigkeit sowie Überschuldung erkennbar werden, geht es nicht mehr nur darum, das größer werdende Minus zu stoppen. Geschäftsführer stehen vor allem rechtlich in der Pflicht, tätig zu werden.
Wir stehen Ihnen als Insolvenzberater mit unseren Kooperationspartnern für Steuer- und Rechtsexpertise zur Seite und beraten Sie rundum das Thema GmbH Insolvenz.
Ab wann bezeichnet man eine GmbH als insolvent?
Während eine gesunde GmbH in der Lage sein muss, Rechnungen, Mieten, Gehälter und weitere Forderungen zahlen zu können, kann eine beinahe insolvente GmbH dies nicht mehr tun. Und vor allem ist es auch nicht absehbar, dass sich dies bald wieder ändern wird.
Laut Gesetzbuch gilt eine GmbH ab dem Zeitpunkt als insolvent, an dem eine Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung festgestellt wird. Der Geschäftsführer steht in der Pflicht, diesen Zustand bis spätestens drei Wochen nach der Feststellung in Form eines Insolvenzantrages anzumelden.
Warum es sich bei einer drohenden GmbH Insolvenz keineswegs lohnt, einfach abzuwarten, ob nicht doch alles wieder in Ordnung kommt? Weil der GmbH dann bittere Streitigkeiten mit Gläubigern, Personal und Banken blühen. Außerdem haften Geschäftsführer persönlich für die Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Darüber hinaus kann dieses Verhalten als Insolvenzverschleppung gewertet werden – und zieht somit auch rechtliche Konsequenzen mit sich, für die Geschäftsführer haften.
Differenzierungen der Zahlungsunfähigkeit
1. Vorübergehender Engpass
Ein vorübergehender Engpass bedeutet natürlich nicht gleich, dass einer GmbH direkt die Insolvenz droht. Im Gegenteil. Die allermeisten Unternehmen haben einen derartigen finanziellen Engpass bereits erlebt. Das kann verschiedene Gründe haben: Ein großer Kunde wendet sich unerwartet ab. Im Saisongeschäft spielt das Wetter nicht mit. Oder die Firma wartet selbst auf Zahlungen von Schuldnern. In diesem Fall kann man aber damit rechnen, dass zum einen vielleicht Rücklagen gebildet wurden, oder nach einer Durstspanne wieder liquide Mittel fließen.
2. Drohende Zahlungsunfähigkeit
Bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ist die definitive Zahlungsunfähigkeit noch nicht gegebenen, aber absehbar. Der Vorteil: Man kann frühzeitig handeln und mit kompetenter Unterstützung seine GmbH wieder auf Kurs bringen. Hierfür muss ein sogenannter „frühzeitiger Insolvenzantrag“ gestellt werden und die Firma läuft im „Schutzmodus“. Eine insolvenzrechtliche Fortbestehungsprognose ist sinnvoll, um nicht ins Leere zu agieren.
3. Definitive Zahlungsunfähigkeit
Ist die Gesellschaft unumstritten zahlungsunfähig, also kann sie aktive Zahlungsforderungen nicht nachkommen, gilt eine GmbH als insolvent.
Im Falle einer GmbH Insolvenz haften Geschäftsführer persönlich
Spätestens zu dem Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung müssen Geschäftsführer handeln und einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren stellen. Andernfalls können sie sich strafbar machen. Denn Insolvenzverschleppung wird nicht als Kavaliersdelikt gehandhabt. Und die Zahlungsversäumnis nicht abgeführter Steuern und Sozialabgaben kann als Betrug bewertet werden. Letztlich droht ein Berufsverbot.
Wie ist der Ablauf einer GmbH Insolvenz?
Ein GmbH Insolvenzverfahren ist eine komplexe Angelegenheit und erfordert viele Schritte, die allerhöchster Rechts- und Steuerexpertise bedürfen:
- Es muss eine Gläubigerversammlung mit Beschlussfassung der GmbH Insolvenz stattfinden.
- Es muss ein Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.
- Es gibt ein Eröffnungsverfahren, in dem geprüft wird, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ausreichend Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist.
- Es folgt ein offizieller Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht.
- Es muss die Anmeldung der Forderungen durch die Insolvenzgläubiger geschehen.
- Daraufhin folgt die Verwertung der Insolvenzmasse.
- Ziel ist der Schlusstermin und Verteilung der Insolvenzmasse.
- Daraufhin kann die Aufhebung des Insolvenzverfahrens stattfinden.
Mit kompetenter Unterstützung sicher durch die GmbH Insolvenz
Sie sehen: Bei einer GmbH Insolvenz gibt es einiges zu beachten, dass vor allem in rechtlicher Hinsicht präzise vonstatten gehen sollte. Ihre GmbH droht die Insolvenz und Sie sind auf der Suche nach kompetenter Unterstützung? Ob kurz davor oder mitten drin: Gerne kümmern wir uns um Ihr Anliegen und helfen Ihnen als Unternehmensberater, die richtigen Ansprechpartner zu finden.
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